Ambulante Pflege
Die meisten Menschen möchten ihren Lebensabend in den eigenen vier Wänden verbringen. Daher hat Kessler-Handorn im Jahr 2015 seine Pflegeleistungen um den ambulanten Pflegedienst „Kessler-Handorn Mobil“ erweitert. Damit versorgen wir Kunden in ganz Kaiserslautern und Umgebung zu Hause.
Das Angebot reicht von der häuslichen Grund- und Behandlungspflege über die Betreuung bis hin zur Hauswirtschaft und Essen auf Rädern. Unser Team versucht dabei stets, unsere Kunden individuell und gezielt zu fördern, damit sie möglichst lange in ihrer vertrauten Umgebung leben können.
Beratung
Selbstverständlich führen wir von „Kessler-Handorn Mobil“ auch eine umfassende Pflegeberatung durch, in der wir individuell auf Ihre Wünsche und die Bedürfnisse der pflegebedürftigen Personen eingehen. Dazu kommen wir auch gerne zu Ihnen nach Hause.
Vereinbaren Sie einfach telefonisch einen Termin unter 0631 3173 500. Sie können uns Montag bis Donnerstag von 8:00 – 16:00 Uhr und am Freitag von 8:00 – 14:00 Uhr im Büro erreichen.
Bürozeiten
Montag – Donnerstag: 8 – 16 Uhr
Freitag: 8 – 14 Uhr
Ihre Ansprechpartnerin
Antonina Siracusa
Ambulante Pflegedienstleitung
Kessler-Handorn Mobil
Telefon: 0631 3173 500
E-Mail: mobil@kessler-handorn.de
Unsere Leistungen auf einen Blick
Grundpflege
Unser Team von „Kessler-Handorn Mobil“ unterstützt, beaufsichtigt, übernimmt oder leitet den Ablauf der Grundpflege.
Unter dem Begriff „Grundpflege“ versteht man all diejenigen Tätigkeiten, welche in die Bereiche der Körperpflege, Ernährung und Mobilität zählen wie z. B.:
- Körperpflege (z.B. Waschen, Duschen, Rasieren, Kämmen, Mund- und Zahnpflege, Blasen- und Darmentleerung, Intimpflege)
- Ernährung (z. B. Mundgerechte Nahrungszubereitung, Nahrungsaufnahme)
- Mobilität (z.B. Aufstehen, Zubettgehen, An- und Auskleiden, etc.)
Betreuung
Personen mit einem erheblich erhöhten Betreuungsbedarf haben Anspruch auf sogenannte “zusätzliche sonstige Betreuungsleistungen” bzw. auf Betreuungsgeld. Diese finanzielle Unterstützung wird häufig direkt mit der Krankenkasse verrechnet.
Dies betrifft Pflegebedürftige mit dementiellen Veränderungen, psychischen Störungen oder geistigen Einschränkungen. Auch Personen welche vor 2017 keinen Pflegegrad besaßen, können Betreuungsleistungen beziehen. Diese Tätigkeiten werden als „Pflegeleistungen“ anerkannt. Dazu gehört die Anleitung und Betreuung durch zugelassene Pflegedienste sowie stundenweise Betreuung oder Tagespflege.
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Behandlungspflege
Die Behandlungspflege ist eine Leistung der Krankenkasse und wird somit nicht bei der Pflegekasse beantragt. Der Leistungsanspruch ist unabhängig von dem Pflegegrad.
Als „Behandlungspflege“ werden alle Tätigkeiten bezeichnet, welche vom Arzt verordnet und von Pflegekräften durchgeführt werden. Beispiele dafür sind:
- Wundversorgung
- Blasenspülung
- Legen von Drainagen und Einläufen
- Wechsel und Pflege der Trachealkanüle
- Bedienung und Überwachung von Beatmungsgeräten
Hauswirtschaft
Hauswirtschaftliche Aufgaben, welche von der Pflegekasse übernommen werden, führt das Team von der ambulanten Pflege ebenfalls durch.
Darunter fallen auch „Tätigkeiten des täglichen Lebens“, zum Beispiel die Führung des Haushalts:
- Kochen
- Spülen
- Einkaufen
- Reinigen der Wohnung
- Wäsche waschen und wechseln
- Bügeln
- Beheizen der Wohnung