Pflegeberufe und Tätigkeitsfelder:Was ist was?

Es gibt vielfältige Berufsbilder in der Pflege und bei Kessler-Handorn. Hier erläutern wir die verschiedenen Arbeitsbereiche und Tätigkeiten.

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Pflegeberufe nach Qualifikation

Pflegefachkraft, Altenpflegehelfer*in, Pflegehilfskraft oder Betreuungskraft: Im Pflegebereich gibt es viele unterschiedliche Berufsbezeichnungen. Dabei ist nicht immer auf den ersten Blick erkennbar, welche Ausbildung dahintersteht und welche Aufgaben mit dem jeweiligen Beruf verbunden sind.

Wir möchten deshalb für Klarheit sorgen und Ihnen die wichtigsten Pflegeberufe und Tätigkeitsfelder bei Kessler-Handorn vorstellen. Denn für eine gute Pflege und Betreuung braucht es nicht nur Pflegefachkräfte, sondern viele verschiedene Berufsgruppen, die eng zusammenarbeiten.

Ohne staatlich anerkannten Pflegeabschluss

Bezeichnungen wie Pflegehilfskraft, Pflegekraft, Pflegehelfer*in oder Pflegeassistent*in werden häufig für Mitarbeitende verwendet, die keine staatlich anerkannte einjährige oder dreijährige Pflegeausbildung abgeschlossen haben.

Viele Pflegehilfskräfte bringen bereits praktische Erfahrung oder einen Pflegebasiskurs mit. Bei Kessler-Handorn erhalten sie außerdem eine gründliche Einarbeitung und die notwendigen internen Schulungen für ihren Aufgabenbereich.

Einjährige
staatlich anerkannte Ausbildung

Altenpflegehelfer*innen haben in Rheinland-Pfalz eine einjährige Ausbildung mit staatlicher Abschlussprüfung absolviert.

Sie verfügen über pflegerisches Fachwissen und unterstützen Pflegefachkräfte bei der Versorgung und Betreuung pflegebedürftiger Menschen.

Dreijährige
staatlich anerkannte Ausbildung

Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner absolvieren eine dreijährige generalistische Pflegeausbildung. Diese bereitet sie darauf vor, Menschen unterschiedlichen Alters und in verschiedenen Versorgungsbereichen zu pflegen.

Die früheren Berufsbezeichnungen Altenpflegerin, Gesundheits- und Krankenpflegerin sowie Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger*in bleiben weiterhin gültig. Als gemeinsamer Überbegriff wird häufig die Bezeichnung examinierte Pflegefachkraft verwendet.

Jobs in Pflege und Betreuung

Pflegefachfrau, Pflegefachmann oder examinierte Pflegefachkraft

Weitere gebräuchliche Berufsbezeichnungen sind:

  • Altenpfleger / Altenpflegerin
  • Gesundheits- und Krankenpfleger / Gesundheits- und Krankenpflegerin
  • examinierte Pflegefachkraft
  • Pflegefachkraft

Pflegefachkräfte tragen eine besondere fachliche Verantwortung. Sie ermitteln den individuellen Pflegebedarf, planen die erforderlichen Maßnahmen, führen die Pflege durch und überprüfen regelmäßig, ob die gesetzten Ziele erreicht werden.

Zu ihren Aufgaben gehören unter anderem:

  • Planung, Durchführung und Dokumentation der Pflege
  • Krankenbeobachtung und Einschätzung des Gesundheitszustands
  • Durchführung ärztlich verordneter Maßnahmen
  • Medikamentengabe und Behandlungspflege
  • Beratung von Bewohner*innen, Kund*innen und Angehörigen
  • Anleitung von Pflegehilfs- und Pflegeassistenzkräften
  • Zusammenarbeit mit Ärzt*innen, Therapeut*innen und weiteren Berufsgruppen
  • Mitwirkung bei Aufnahmen, Einzügen, Umzügen und Überleitungen
  • Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalität

Im Mittelpunkt steht immer das Ziel, die Selbstständigkeit, Lebensqualität und Zufriedenheit der pflegebedürftigen Menschen bestmöglich zu erhalten und zu fördern.

Pflegefachkräfte können bei Kessler-Handorn in der stationären Pflege, in der Tagespflege, im ambulanten Pflegedienst sowie in unseren Wohngemeinschaften und Intensivpflege-Wohngemeinschaften arbeiten. Darüber hinaus stehen ihnen verschiedene Fach- und Führungslaufbahnen offen.

Altenpflegehelferin oder Altenpflegehelfer

Altenpflegehelfer*innen haben eine einjährige staatlich anerkannte Ausbildung abgeschlossen. Sie unterstützen Pflegefachkräfte bei der Pflege, Betreuung und Begleitung älterer und pflegebedürftiger Menschen.

Zu ihren Aufgaben gehören beispielsweise:

  • Unterstützung bei der Körperpflege
  • Hilfe beim An- und Auskleiden
  • Unterstützung bei Ernährung und Flüssigkeitsaufnahme
  • Förderung und Unterstützung der Mobilität
  • Begleitung und Betreuung im Alltag
  • Beobachtung des körperlichen und psychischen Befindens
  • Weitergabe wichtiger Informationen an die Pflegefachkraft
  • Dokumentation der durchgeführten Maßnahmen
  • Kontakt zu Angehörigen und weiteren Beteiligten

Je nach Qualifikation und Aufgabenbereich können Altenpflegehelfer*innen außerdem bestimmte Maßnahmen der Behandlungspflege übernehmen. Die Zusammenarbeit erfolgt immer in enger Abstimmung mit einer Pflegefachkraft.

Pflegehelferin, Pflegehelfer oder Pflegehilfskraft

Weitere häufig verwendete Bezeichnungen sind:

  • Pflegekraft
  • Pflegeassistent*in
  • Pflegehilfskraft
  • ungelernte Pflegekraft

Pflegehilfskräfte unterstützen Pflegefachkräfte und Altenpflegehelfer*innen bei der täglichen Versorgung. Sie können sowohl in unseren stationären Einrichtungen als auch im ambulanten Dienst und in den Wohngemeinschaften eingesetzt werden.

Typische Aufgaben sind:

  • Unterstützung bei der Körperpflege
  • Hilfe beim An- und Auskleiden
  • Unterstützung bei Mahlzeiten
  • Hilfe bei der Mobilität
  • Begleitung und Beschäftigung
  • Unterstützung bei pflegebegleitenden Tätigkeiten
  • Beobachtung des Befindens
  • Weitergabe wichtiger Veränderungen an die Pflegefachkraft
  • digitale Dokumentation der durchgeführten Maßnahmen

Neue Mitarbeitende erhalten bei uns eine strukturierte Einarbeitung, eine interne Grundpflegeschulung und eine enge Begleitung durch erfahrene Kolleg*innen.

Pflegefachkraft in der außerklinischen Intensivpflege

Pflegefachkräfte in der außerklinischen Intensivpflege haben eine fachspezifische Weiterbildung und begleiten Menschen mit einem besonders hohen medizinischen und pflegerischen Unterstützungsbedarf. Die Versorgung findet bei uns in einer Intensivpflege-Wohngemeinschaft statt.

Zu den möglichen Aufgaben gehören:

  • individuelle Grund- und Behandlungspflege
  • Überwachung des Gesundheitszustands
  • Versorgung beatmeter oder tracheotomierter Menschen
  • Umgang mit medizinischen Geräten und Hilfsmitteln
  • Durchführung ärztlich verordneter Maßnahmen
  • Notfallmanagement
  • digitale Pflegedokumentation
  • Zusammenarbeit mit Ärzt*innen, Therapeut*innen und Angehörigen
  • Förderung von Selbstständigkeit und Lebensqualität

Für die Arbeit in der Intensivpflege ist eine abgeschlossene dreijährige Pflegeausbildung erforderlich. Je nach Einsatzbereich werden zusätzlich besondere Kenntnisse oder Weiterbildungen in der außerklinischen Intensivpflege benötigt.

Betreuungskraft oder Alltagsbegleiterin und Alltagsbegleiter

Betreuungskräfte werden häufig auch als Alltagsbegleiter*innen oder zusätzliche Betreuungskräfte nach den §§ 43b und 53b SGB XI bezeichnet. Sie unterstützen pflegebedürftige Menschen dabei, ihren Alltag aktiv, abwechslungsreich und gemeinschaftlich zu gestalten.

Sie übernehmen keine klassischen Pflegeaufgaben, sondern konzentrieren sich auf Betreuung, Aktivierung und soziale Begleitung.

Dazu gehören beispielsweise:

  • Gespräche und persönliche Zuwendung
  • Spaziergänge und gemeinsame Ausflüge
  • Bewegungs- und Beschäftigungsangebote
  • gemeinsames Singen, Lesen, Spielen oder Basteln
  • Erinnerungsarbeit und biografische Angebote
  • Begleitung bei Veranstaltungen und Festen
  • Unterstützung bei der Tagesstrukturierung
  • Förderung sozialer Kontakte

Betreuungskräfte arbeiten eng mit Pflege, Hauswirtschaft und weiteren Berufsgruppen zusammen. Für die Tätigkeit ist in der Regel eine entsprechende Qualifizierung als Betreuungskraft erforderlich.

Präsenzkraft in einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft

Präsenzkräfte sind feste Ansprechpersonen im Alltag einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft. Sie sorgen gemeinsam mit den Bewohner*innen für einen möglichst selbstbestimmten und gut strukturierten Tagesablauf.

Zu ihren Aufgaben können gehören:

  • Begleitung und Unterstützung im Alltag
  • gemeinsame Planung des Tagesablaufs
  • Zubereitung von Mahlzeiten
  • Unterstützung bei hauswirtschaftlichen Aufgaben
  • Förderung der Gemeinschaft
  • Beschäftigungs- und Freizeitangebote
  • Beobachtung des allgemeinen Befindens
  • Weitergabe wichtiger Informationen an den ambulanten Pflegedienst

Pflegerische Leistungen werden abhängig vom persönlichen Bedarf durch den ambulanten Pflegedienst erbracht. Präsenzkräfte und Pflegekräfte arbeiten deshalb eng miteinander zusammen.

Jobs in Hauswirtschaft, Service oder Technik

Hauswirtschaftskraft

Hauswirtschaftskräfte leisten einen wichtigen Beitrag dazu, dass sich Bewohnerinnen, Tagesgäste und Kundinnen in ihrem Umfeld wohlfühlen. Sie arbeiten sowohl in unseren Einrichtungen als auch im ambulanten Bereich.

Zu ihren möglichen Aufgaben gehören:

  • Unterstützung bei der Haushaltsführung
  • Reinigung und Pflege der Wohnbereiche
  • Wäscheversorgung
  • Vorbereitung und Ausgabe von Mahlzeiten
  • Unterstützung beim Einkaufen
  • Einhaltung von Hygienevorgaben
  • Kontakt und Austausch mit Bewohner*innen und Kund*innen
  • Zusammenarbeit mit Pflege und Betreuung

Im ambulanten Dienst unterstützen Hauswirtschaftskräfte Menschen direkt in ihrem Zuhause und tragen dazu bei, dass sie möglichst lange selbstständig leben können.

Reinigungskraft

Reinigungskräfte sorgen für Sauberkeit, Hygiene und ein angenehmes Umfeld. Gerade in Pflegeeinrichtungen ist ihre Arbeit ein wichtiger Bestandteil des Infektionsschutzes und der Lebensqualität.

Zu ihren Aufgaben gehören:

  • Reinigung von Bewohnerzimmern und Gemeinschaftsbereichen
  • Reinigung von Sanitär- und Funktionsräumen
  • fachgerechter Umgang mit Reinigungs- und Desinfektionsmitteln
  • Einhaltung von Hygiene- und Reinigungsplänen
  • sorgfältige Dokumentation bestimmter Arbeiten
  • Zusammenarbeit mit Hauswirtschaft, Pflege und Haustechnik

Neben Gründlichkeit und Zuverlässigkeit ist ein freundlicher und respektvoller Umgang mit den Bewohner*innen besonders wichtig.

Servicekraft

Servicekräfte arbeiten beispielsweise im Bistro oder im Café unserer Einrichtungen. Sie sorgen dafür, dass Mahlzeiten und Getränke freundlich und zuverlässig angeboten werden.

Typische Aufgaben sind:

  • Vorbereitung des Servicebereichs
  • Ausgabe und Servieren von Speisen und Getränken
  • Betreuung der Gäste
  • Vorbereitung und Nachbereitung der Tische
  • Unterstützung bei Veranstaltungen
  • Einhaltung der Hygienevorgaben
  • Zusammenarbeit mit Küche und Hauswirtschaft

Freundlichkeit, Aufmerksamkeit und Freude am Kontakt mit älteren Menschen sind für diese Tätigkeit besonders wichtig.

Haustechnikerin oder Haustechniker

Die Haustechnik sorgt dafür, dass Gebäude, Anlagen und technische Einrichtungen zuverlässig funktionieren. Sie ist Ansprechpartnerin für viele praktische und technische Fragen des Alltags.

Zu den Aufgaben können gehören:

  • Kontrolle und Instandhaltung technischer Anlagen
  • kleinere Reparaturen
  • Koordination externer Handwerksbetriebe
  • Pflege der Außenanlagen
  • Unterstützung bei Umzügen und Veranstaltungen
  • Überprüfung von Sicherheits- und Wartungsterminen
  • Dokumentation technischer Arbeiten
  • Zusammenarbeit mit Einrichtungsleitung, Pflege und Hauswirtschaft

Durch ihre Arbeit trägt die Haustechnik wesentlich zur Sicherheit und zum reibungslosen Betrieb unserer Einrichtungen bei.

Mitarbeiterin oder Mitarbeiter im Fahrdienst

Der Fahrdienst bringt Tagesgäste und andere betreute Personen sicher und zuverlässig zu unseren Angeboten und wieder nach Hause.

Zu den Aufgaben gehören:

  • sichere Beförderung der Fahrgäste
  • Unterstützung beim Ein- und Aussteigen
  • sorgfältiger Umgang mit Rollatoren und Rollstühlen
  • Einhaltung der geplanten Fahrzeiten
  • Kontrolle und Pflege des Fahrzeugs
  • freundlicher Kontakt zu Fahrgästen und Angehörigen
  • Weitergabe wichtiger Informationen an das Team

Neben einem passenden Führerschein sind Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein und ein ruhiger Umgang mit älteren oder unterstützungsbedürftigen Menschen entscheidend.

Fach- und Führungspositionen in der Pflege

Wohnbereichsleiterin oder Wohnbereichsleiter

Wohnbereichsleitungen übernehmen die fachliche und organisatorische Verantwortung für einen Wohnbereich innerhalb einer stationären Pflegeeinrichtung. Sie sind Ansprechpartnerinnen für Bewohnerinnen, Angehörige und Mitarbeitende.

Zu ihren Aufgaben gehören unter anderem:

  • Organisation der Abläufe im Wohnbereich
  • fachliche Anleitung des Pflegeteams
  • Mitwirkung bei Dienst- und Einsatzplänen
  • Sicherung der Pflege- und Betreuungsqualität
  • Begleitung und Einarbeitung neuer Mitarbeitender
  • Durchführung von Teambesprechungen
  • Bearbeitung fachlicher und organisatorischer Fragen
  • Kommunikation mit Angehörigen, Ärzt*innen und weiteren Beteiligten
  • enge Zusammenarbeit mit der Pflegedienstleitung

Für diese Aufgabe ist eine Ausbildung als Pflegefachkraft erforderlich. Häufig kommt eine Weiterbildung zur Leitung eines Wohnbereichs oder einer vergleichbaren Organisationseinheit hinzu.

Pflegedienstleiterin oder Pflegedienstleiter

Die Pflegedienstleitung, kurz PDL, trägt die fachliche, personelle und organisatorische Verantwortung für den Pflegebereich einer Einrichtung oder eines ambulanten Pflegedienstes.

Zu ihrem vielseitigen Aufgabenfeld gehören:

  • Organisation und Koordination der pflegerischen Abläufe
  • Personalplanung und Personaleinsatz
  • Führung und Entwicklung der Mitarbeitenden
  • Erstellung und Kontrolle von Dienstplänen
  • Sicherung der Pflegequalität
  • Umsetzung gesetzlicher und fachlicher Anforderungen
  • Begleitung von Bewohner- und Kundenaufnahmen
  • Kommunikation mit Angehörigen, Ärzt*innen, Behörden und Kostenträgern
  • Beschwerdemanagement
  • Mitwirkung bei wirtschaftlichen und strategischen Entscheidungen
  • Unterstützung bei Pflegegrad- und Begutachtungsverfahren

Eine Pflegedienstleitung benötigt eine abgeschlossene Ausbildung als Pflegefachkraft, einschlägige Berufserfahrung und eine anerkannte Weiterbildung oder ein entsprechendes Studium.

Qualitätsmanagerin oder Qualitätsmanager

Qualitätsmanager*innen beziehungsweise Qualitätsbeauftragte sorgen dafür, dass pflegerische und organisatorische Abläufe regelmäßig überprüft und weiterentwickelt werden.

Im Mittelpunkt stehen die Sicherheit der Bewohnerinnen und Kundinnen, die Unterstützung der Mitarbeitenden und eine dauerhaft hohe Qualität der Pflege und Betreuung.

Zu den Aufgaben gehören beispielsweise:

  • Entwicklung und Aktualisierung von Standards
  • Erstellung von Verfahrens- und Dienstanweisungen
  • Überprüfung und Optimierung von Arbeitsabläufen
  • Durchführung interner Audits
  • Begleitung externer Qualitätsprüfungen
  • Auswertung von Qualitätskennzahlen
  • Bearbeitung von Verbesserungsvorschlägen
  • Beratung und Schulung der Mitarbeitenden
  • Zusammenarbeit mit Leitungskräften
  • Kommunikation mit Behörden, Prüfinstanzen und Kostenträgern

Bei Kessler-Handorn ist das Qualitätsmanagement als Stabsstelle organisiert und arbeitet eng mit Einrichtungsleitung, Pflegedienstleitung und weiteren Verantwortlichen zusammen.

Für eine pflegefachlich ausgerichtete Tätigkeit im Qualitätsmanagement sind in der Regel eine Ausbildung als Pflegefachkraft, Berufserfahrung und eine entsprechende Weiterbildung oder ein Studium im Pflege- oder Gesundheitswesen erforderlich.

Einrichtungsleiterin oder Einrichtungsleiter

Die Einrichtungsleitung trägt die Gesamtverantwortung für eine Pflegeeinrichtung. Sie verbindet fachliche, personelle, organisatorische und wirtschaftliche Aufgaben.

Zu ihrem Tätigkeitsfeld gehören:

  • strategische und organisatorische Steuerung der Einrichtung
  • Personalführung und Personalentwicklung
  • wirtschaftliche Planung und Kontrolle
  • Sicherung der Pflege- und Betreuungsqualität
  • Umsetzung gesetzlicher Anforderungen
  • Zusammenarbeit mit Pflegedienstleitung und Qualitätsmanagement
  • Kontakt zu Bewohner*innen und Angehörigen
  • Kommunikation mit Behörden, Kostenträgern und Kooperationspartnern
  • Repräsentation der Einrichtung nach außen
  • Weiterentwicklung der Angebote und Strukturen

Welche beruflichen Voraussetzungen erforderlich sind, hängt von der Art der Einrichtung und den jeweiligen gesetzlichen Regelungen ab. Häufig verfügen Einrichtungsleitungen über eine pflegerische, kaufmännische oder soziale Ausbildung beziehungsweise ein entsprechendes Studium und eine zusätzliche Leitungsqualifikation.

Jobs in der Ausbildung

Praxisanleiterin oder Praxisanleiter

Praxisanleiter*innen begleiten Auszubildende während ihrer praktischen Pflegeausbildung. Sie verbinden theoretisches Wissen mit dem Arbeitsalltag und helfen den Auszubildenden dabei, ihre pflegerischen Fähigkeiten Schritt für Schritt zu entwickeln.

Zu ihren Aufgaben gehören:

  • Planung und Durchführung strukturierter Anleitungen
  • Vermittlung pflegerischer Kenntnisse und Arbeitsabläufe
  • Begleitung bei praktischen Aufgaben
  • Lernstands- und Entwicklungsgespräche
  • Beurteilung praktischer Leistungen
  • Vorbereitung auf praktische Prüfungen
  • Austausch mit Pflegeschulen und Kooperationspartnern
  • Mitwirkung bei Prüfungen
  • Unterstützung bei Fragen oder Lernschwierigkeiten

Voraussetzung ist eine abgeschlossene Ausbildung als Pflegefachkraft sowie eine anerkannte berufspädagogische Weiterbildung zur Praxisanleitung. Regelmäßige Fortbildungen sorgen dafür, dass Praxisanleiter*innen fachlich und pädagogisch auf dem aktuellen Stand bleiben.

Ausbildungsleiterin oder Ausbildungsleiter

Die Ausbildungsleitung koordiniert und entwickelt die Ausbildung bei Kessler-Handorn standortübergreifend. Sie begleitet die Auszubildenden während ihrer gesamten Ausbildungszeit und sorgt gemeinsam mit den Praxisanleiter*innen, Pflegeschulen und Einrichtungen für einen gut organisierten und erfolgreichen Ausbildungsverlauf.

Zu den Aufgaben gehören unter anderem:

  • zentrale Koordination der Pflegeausbildungen
  • Begleitung und Beratung der Auszubildenden
  • Organisation der praktischen Einsätze
  • Abstimmung mit Pflegeschulen und Kooperationspartnern
  • enge Zusammenarbeit mit Praxisanleiter*innen und Leitungskräften
  • Planung von Schulungen, Workshops und internen Lernangeboten
  • Unterstützung bei Fragen, Herausforderungen und Prüfungsvorbereitungen
  • Sicherung und Weiterentwicklung der Ausbildungsqualität
  • Mitwirkung bei der Auswahl und Gewinnung neuer Auszubildender
  • Organisation von Feedback- und Entwicklungsgesprächen

Die Ausbildungsleitung behält den gesamten Ausbildungsverlauf im Blick und ist eine wichtige Schnittstelle zwischen den Auszubildenden, den Einrichtungen, der praktischen Anleitung und den Pflegeschulen.

Für diese Tätigkeit sind fundierte pflegefachliche Kenntnisse, Erfahrung in der Begleitung von Auszubildenden sowie pädagogisches und organisatorisches Geschick wichtig. Je nach Aufgabenbereich können eine Weiterbildung zur Praxisanleitung, eine Leitungsqualifikation oder ein pädagogisches beziehungsweise pflegebezogenes Studium erforderlich sein.

Jobs in Verwaltung & Organisation

Kauffrau oder Kaufmann im Gesundheitswesen

Kaufleute im Gesundheitswesen verbinden kaufmännisches Wissen mit den besonderen Anforderungen des Pflege- und Gesundheitsbereichs.

Zu ihren Aufgaben können gehören:

  • Bearbeitung von Bewohner- und Kundendaten
  • Abrechnung von Pflegeleistungen
  • Kommunikation mit Pflegekassen und Kostenträgern
  • Unterstützung im Personalwesen
  • Rechnungsprüfung und Buchhaltung
  • Organisation von Verwaltungsabläufen
  • Erstellung von Statistiken und Auswertungen
  • Mitwirkung im Qualitätsmanagement
  • Beratung von Bewohnerinnen, Kundinnen und Angehörigen

Die dreijährige Ausbildung bietet einen vielseitigen Einstieg in die Verwaltung eines Pflegeunternehmens und eröffnet unterschiedliche Entwicklungsmöglichkeiten.

Kaufmännische Mitarbeiterin oder kaufmännischer Mitarbeiter

Auch hinter den Kulissen einer Pflegeeinrichtung gibt es viele wichtige Aufgaben. Kaufmännische Mitarbeitende sorgen dafür, dass organisatorische, personelle und finanzielle Abläufe zuverlässig funktionieren.

Mögliche Tätigkeitsfelder sind:

  • Bewohner- und Kundenverwaltung
  • Leistungsabrechnung
  • Finanzbuchhaltung
  • Personalverwaltung
  • Recruiting
  • Empfang und allgemeine Verwaltung
  • Einkauf und Beschaffung
  • Marketing und Öffentlichkeitsarbeit
  • Immobilienmanagement
  • Qualitäts- und Projektmanagement

Je nach Tätigkeitsbereich sind eine kaufmännische Ausbildung, eine Ausbildung im Gesundheitswesen, ein Studium oder entsprechende Berufserfahrung erforderlich.